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AGB's

Allgemeiner Geschäftsbedingungen:

AGB's

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern Sie Verbraucher sind. Dies ist dann der Fall, wenn Sie beim Einkauf bei uns weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit nachgehen.
(2) Sofern Sie kein Verbraucher, also ein Unternehmen bzw. Geschäftskunde sind, gelten unsere allgemeinen Lieferbedingungen.

§ 2 Vertragsabschluß

(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können.
(2) Vorher abgegebene Angebote von uns sind freibleibend; insbesondere stellen die Präsentation der Waren in diesem Webshop und die Einräumung einer Möglichkeit zur Bestellung kein verbindliches Angebot unsererseits dar.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Verpackungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
(2) Rechnungen sind als Vorkasse zahlbar , soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. - gerechnet ab Ausstellungsdatum - zahlbar.

§ 6 Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
(2) Macht höhere Gewalt die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht unsererseits ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von uns unverzüglich erstattet.
(3) Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, so kann ihm eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt werden. Hat der Kunde die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 8 Lieferzeit

(1) Die Lieferzeit errechnet sich ab Zahlungseingang bei uns. Die Lieferung setzt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen seitens des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

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Wachhausstr. 15
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(2) Macht höhere Gewalt die Lieferung oder eine sonstige Leistung vorübergehend unmöglich, so wird die Zeit der Verzögerung durch das Ereignis höherer Gewalt bei der Berechnung der Lieferfrist nicht berücksichtigt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch sonst über die Ware verfügen.

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) werden wir nach Wahl des Kunden auf unsere Kosten durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
(2) Wir leisten ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Mißverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht ý wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Unser Recht, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf unsere Kosten unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden bzw. zur Abholung bereitzustellen.
(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
b) wenn wir die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten haben oder der Schaden auch bei uns eingetreten wäre,
c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten bzw. im Umgang mit seinem eigenen Eigentum anzuwenden pflegt.
(6) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.

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§ 11 Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit.

§ 12 Anwendbares Recht

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 13 Montage

Die Montage wird entweder von der Firma Moderne Design Bauelemente ug ausgeführt oder von einen  Drittunternehmer. Dies ist der Firma Meli freigestellt.

§ 14 Abnahme

Eine Bauabnahme ist zeitnah nach Fertigstellung der Montage mit den Verantwortlichen des Bauvorhabens zu erfolgen. Sollte keine Bauabnahme erfolgen wird eine frist von 14 Tagen gesetzt.Sollten in 14 Tage nach Fertigstellung keine Reklamationen erfolgen gilt die stille Abnahme. Da die Baustelle als abgenommen gilt werden auf Schäden die nicht in der Gewährleistung fallen keine Haftung übernommen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.